Immobilienverwaltung

Immobilien verwalten lassen – wann es sich lohnt und was es kosten soll (darauf ist zu achten)


Nachfolgend Textauszug / Quelle Internet

Wer Wohnungen vermietet, kann diese in Eigenregie verwalten. In manchen Fällen ist es aber auch sinnvoll, eine externe Immobilienverwaltung einzusetzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Sie als Privatperson können Vermieter werden, wenn man beispielsweise eine Immobilie erbt, die man dann nicht selber bewohnen will. Oder Sie kaufen ein Objekt, weil Sie einen Teil Ihrer Gelder gut anlegen möchten oder die Gelegenheit günstig ist. Hier in der Schweiz sind Immobilien nach wie vor gute Renditeträger. (z. B. 5% Bruttorendite p.a.)

Insgesamt 70 % aller Mehrfamilienhäuser in der Schweiz sind in Privatbesitz. Beim Immobilienbesitz stellt sich die Frage: Soll der Eigentümer das administrative und organisatorische Drum und Dran selber erledigen oder den Auftrag an einen professionellen und vertrauenswürdigen Bewirtschafter übergeben? Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie eine externe Verwaltung damit beauftragen müssen. Wer vor dieser Entscheidung steht, sollte sich vorgängig mit nachstehenden Punkten auseinandersetzen.

Aufgaben die eine Verwaltung übernimmt

Zur Administration von vermieteten Häusern gehören die Verwaltung der Mietverträge, die Betreuung der Mieter sowie die Buchhaltung. Je nachdem fällt auch die Neuvermietung dazu. Zur Verwaltung einer Immobilie gehört auch einen Hauswart einzusetzen. Der Verwalter stellt einen kompetenten Hauswart ein und überwacht seine Tätigkeiten. Sie als Eigentümer erhalten jeweils ein Reporting.

Bei Eigentumswohnungen müssen Belange koordiniert werden, die alle Stockwerkeigentümer in einem Haus betreffen. Diese brauchen jemanden, der sie nach Aussen vertritt. Zu den Aufgaben gehören Reparaturen und Instandhaltungen, aber auch finanzielle Aufgaben wie die Obhut über gemeinschaftliche Gelder und Abrechnungen.

Die Kosten

Die Kosten für die Verwaltung von Mietwohnungen sind unterschiedlich, je nach Bewirtschaftungsmandat geregelt. In Regionen mit tiefen Mieten könnten die Kosten höher ausfallen. Als Basiswert wird entweder der Netto- oder der Bruttomietzins (enthält die Nebenkosten) herangezogen als Basis herangezogen. In diesem Fall übernimmt der Vermieter aber immer noch die Neuvermietungen und trägt damit das Leerstandsrisiko.

Übernimmt der Verwalter (der Bewirtschafter) auch die Neuvermietungen, erhält er für diesen Aufwand mehr Honorar. Immer noch günstiger, als sich durch einen Treuhänder beraten zu lassen. Dieser verlangt mind. CHF 200 pro Stunde.

Beim Stockwerkeigentum empfiehlt sich dem externen Verwalter ein vereinbartes Grundhonorar zu bezahlen. Zuzüglich wird in der Regel ein Honorar pro Wohnung dazugerechnet. Gemeinschaften von Stockwerkeigentümern vereinbaren mit dem Verwalter vielfach eine Pauschalbezahlung. Das ist für alle Beteiligten die einfachste Variante.

Argumente, Immobilien selber zu verwalten?

Wer die Aufgaben der Verwaltung zeitlich bewältigen kann und sich zutraut, die verschiedenen Aufgaben zu meistern, kann dies durchaus selber in die Hand nehmen. Der Verzicht auf die Kosten der Verwaltung verbessern die Rendite des Vermieters, oder senken die Mieten – oder beides. Der finanzielle Aspekt ist nach Einschätzung von Experten ein wichtiger Punkt, dass Liegenschaften von Privatpersonen selbst verwaltet werden.  Wer nur eine oder zwei Wohnungen vermietet, hat mit einer externen Verwaltung prozentual in der Regel höhere Kosten als jemand mit einem grösseren Mehrfamilienhaus.

Wenn Sie als Vermieter, wenige, d.h. 2, 3 oder 4 Wohnungen anbieten und – beispielsweise als Erben – eine enge Beziehung zu ihrer Liegenschaften haben, wählen diese Variante. Wer einen guten Umgang mit Menschen beherrscht und gleichzeitig durchsetzungsfähig ist, soll sich eine Verwaltung durchaus zutrauen.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei dieser wichtigen und sehr zeitaufwendigen Tätigkeit. Bei uns können Sie individuelle Dienstleistungen separat buchen.